Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jedes harmonische Miteinander bedarf der Einhaltung gewisser Regeln. Damit Mensch und Tier sich gleichermaßen wohl fühlen, bitte ich um Kenntnisnahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Gesundheitszustand
Teilnehmenden ist bewusst, dass bei dem Seminar sportliche Bewegungen stattfinden. Der Gesundheitszustand der Teilnehmenden – soweit bekannt – ermöglicht dies.
- Versicherung, Seminarorte & Haftung
Christoph Steinkamp führt Seminare und Unterrichtsstunden auf verschiedenen, auch privaten, Reitanlagen durch. Christoph Steinkamp wird in seiner Dienstleistung als Seminarleiter oder Reitlehrer nicht zum Tierhüter bzw. Tierhalter im Sinne des Gesetzes.
Einstallung und Versorgung mitgebrachter Pferde während eines Seminars sind zwischen dem Reitanlagenbetreiber und den Teilnehmenden zu regeln. Christoph Steinkamp hat als Seminarausrichter keinerlei Pflichten, was die Obhut oder die Versorgung der Pferde auf dem ausgeschriebenen Reitbetrieb betrifft.
Die teilnehmenden Pferde müssen über eine Haftpflichtversicherung und einen gültigen Impfschutz verfügen. Der Equidenpass ist zur Vorlage mitzubringen.
Die Regulierung von Schäden für Mensch, Tier oder Sachen, die aufgrund der allgemeinen Reitanlagensituation oder Haltungsgrundlagen entstehen, müssen mit dem Reitanlagenbesitzer bzw. Pächter/ Betreiber geklärt und reguliert werden.
Bei der Nutzung von Lehrpferden haben die Teilnehmenden selbst einen Vertrag mit dem Pferdehalter bzw. Eigentümer abzuschließen. Christoph Steinkamp übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch Nutzung eines Lehrpferdes oder an Lehrpferden entstehen oder entstanden sind.
Christoph Steinkamp haftet insbesondere nicht für Schäden, die sich Teilnehmende mit ihren eigenen Pferden oder mit zur Verfügung gestellten Lehrpferden zufügen. Auch eine Haftung für Schäden an teilnehmenden Zuschauern und Pferden durch Christoph Steinkamp ist ausgeschlossen.
Christoph Steinkamp haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit sie durch seine gewerbliche Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
- Reiten ohne Helm, Ausrüstung, Ablehnung
Hiermit weist Christoph Steinkamp alle in seinem Unterricht reitenden Personen darauf hin, dass sie grundsätzlich einen Reithelm tragen müssen, der den aktuellen DIN- Normen entspricht. Geschieht dies nicht, wird jegliche Haftung für evtl. Unfallfolgen durch Christoph Steinkamp und seine Berufshaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Bei nicht befolgen, behält sich Christoph Steinkamp das Recht vor, die Unterrichtserteilung abzulehnen. Bitte beachten sie dazu die Anlage 1 „Haftungsrechtliche Folgen des Reitens ohne Helm“ der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V..
Christoph Steinkamp behält sich vor, vom Teilnehmenden bereitgestellte oder als ungeeignet betrachtete Ausrüstungsgegenstände vom Pferd oder Hilfsmittel abzulehnen. Für Schäden an von Christoph Steinkamp bereitgestellten oder geliehenen Ausrüstungsgegenständen, Hilfsmitteln oder Unterrichts- und Trainingsgegenständen leistet der Teilnehmende gleichwertigen Ersatz.
Teilnehmende machen Christoph Steinkamp im Vorfeld auf unartige Verhaltensweisen wie z. B. Steigen, Bocken, Treten, Beißen, Durchgehen und Sattelzwang aufmerksam. Christoph Steinkamp behält sich vor, das Training eines solchen Pferdes abzulehnen, bzw. abzubrechen.
Ansteckende Krankheiten des zu betreuenden Pferdes oder anderer im Stall befindlicher Pferde sind Christoph Steinkamp unverzüglich mitzuteilen. Christoph Steinkamp behält sich vor, aufgrund der Gesundheitslage eines Pferdes ein Training abzusagen, zu verschieben oder abzulehnen.
- Haus Dürresbach: Seminarbuchung, Absage
Die Anmeldung zu Seminaren gilt als verbindlich, wenn:
Der Anmeldebogen schriftlich per E-Mail an Christoph Steinkamp zurück gesendet wird und Christoph Steinkamp eine schriftliche Bestätigung mit der entsprechenden Rechnung an den Teilnehmer sendet. Die Zahlung der Seminargebühr hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen (VR Bank Bonn Rhein-Sieg eG, BIC: GENODED1RST, IBAN: DE38 3706 9520 8006 4300 16).
Für Absagen gleich aus welchem Grund gilt Folgendes:
Bleibt ein Teilnehmer dem von ihm gebuchten Lehrgang ohne Abmeldung fern, bleibt die volle Vergütung zu zahlen.
Dies gilt ebenfalls für Abmeldungen im Zeitraum von 24 Stunden vor Beginn des Lehrgangs (Freitag 10.00 Uhr).
Bei Absagen nach Bekanntgabe der Zeiteinteilung (Sonntag eine Woche vor der Veranstaltung) erfolgt die Rückzahlung abzüglich einer Gebühr von 30,- €. Leistungen für externe Referenten werden bei Absage nach Bekanntgabe der Zeiteinteilung nicht mehr erstattet.
Dem absagenden Teilnehmer steht es frei einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Absage und Benennung des Ersatzteilnehmers haben schriftlich zu erfolgen.
Bei Absage des Seminars seitens Christoph Steinkamp, externer Referenten oder dem Betreiber der Reitanlage, werden den Teilnehmenden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück erstattet.
- Lehrgänge auf externen Reitanlagen: Terminreservierungen
Die Reservierung eines Lehrgangstermins gilt mit dem Zahlungseingang von brutto 100,- € pro gebuchtem Trainingstag als verbindlich.
Dieser Betrag wird bei der Durchführung der Veranstaltung angerechnet. Bei Absage durch den Veranstalter wird dieser Reservierungsbetrag nicht erstattet.
Bei Absage des Seminars seitens Christoph Steinkamp wird die Reservierungsgebühr vollständig zurück erstattet.
- Hinweise auf Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung werden Bildaufnahmen erstellt. Nachfolgend informiere ich dich über die Art und Zwecke der Bildaufnahmen, über die Rechtsgrundlagen und deine Rechte.
Die Bildaufnahmen werden zu den folgenden Zwecken verwendet: Bereitstellung der Aufnahmen für die Teilnehmer; Interne Bilddatenbank, bzw. Bildarchiv; Bereitstellung an Sponsoren/ Partner; Präsentation und Bewerbung unser eigenen Leistungen; Hinweise auf weitere und auf ähnliche Veranstaltungen; Unsere eigenen Printmedien und vergleichbaren Publikationen; Werbezwecke; Öffentliche Berichterstattung über die Veranstaltung; Öffentlichkeitsarbeit; Verwendung auf unserer Website; Veröffentlichung in sozialen Medien; Weitergabe von Bildaufnahmen an die Presse und Medien; Verwendung in Videoproduktionen; Videoberichterstattung zur Veranstaltung; Verwendung für Unterricht/Lehre; Vortrags- und Anschauungszwecke;
Art der Aufnahmen: Fotografien und Videoaufnahmen.
Hinweise auf Bildaufnahmen Dritter: Bildaufnahmen können auch von den Teilnehmern der Veranstaltung in deren eigener Verantwortung erstellt werden. Wir bitten die Teilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme auf ihre Persönlichkeitsrechte.
Wir bitten Sie besondere Rücksicht auf minderjährige Personen zu nehmen und diese nicht oder nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bzw. bei Jugendlichen ab 16. Lebensjahr mit deren Einwilligung abzulichten.
Ihre Rechte: Sie können Ihr Recht auf Auskunft oder Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Fotografien geltend machen. Sie können der Verarbeitung von Aufnahmen und Daten, die Sie betreffen jederzeit widersprechen.
Erstellt mit kostenlosem Datenschutz-Generator.de von Dr. Thomas Schwenke
- Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.